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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Erste-Hilfe Deutschland
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 10.12.2025

 

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Leistungen und Angebote von Erste-Hilfe Deutschland erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Dienstleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber und Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer das von Erste-Hilfe Deutschland auf www.erstehilfedeutschland.com unterbreitete Angebot zur Erbringung von Aus- und Fortbildungsleistungen dadurch annimmt, dass er seine Annahmeerklärung über das auf der Homepage befindliche Anmeldeformular an Erste-Hilfe Deutschland übermittelt. Erste-Hilfe Deutschland unterbreitet insofern bei den Angeboten auf ihrer Homepage ein annahmefähiges verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Teilnehmer nimmt dieses verbindliche Angebot dadurch an, dass er das Online-Formular zur Anmeldung für eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme ausfüllt und absendet. Bei Eingang auf dem Server von Erste-Hilfe Deutschland ist der Vertrag damit zustande gekommen. Verträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann ein Vertrag nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.

 

§ 3 Kosten

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt auf dem Anmeldeformular, sowie der Homepage von Erste-Hilfe Deutschland genannten gültigen Seminar-/Lehrgangspreise. Alle Kosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.

(2) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 € Auslagenersatz verlangen.

 

§ 5 Rücktritt / Kündigung

(1) Der Teilnehmer erhält ein vertragliches Recht, ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten. Bei allen Online-Schulungen (reine E-Learnings oder als Teil eines Blended Learnings) gilt das Datum des Vertragsabschlusses als Tag vor Veranstaltungsbeginn – es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Starttermin vereinbart. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Erste-Hilfe Deutschland. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Im Fall der Wahrnehmung des Rücktrittsrechts durch den Teilnehmer stehen Erste-Hilfe Deutschland unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu: Bei Präsenzveranstaltungen: a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes, b) vom 30. bis 7. Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes, c) vom 7. bis 1. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes. Bei Online-Schulungen (reine E-Learnings oder als Teil eines Blended Learnings): 80 % des Entgeltes. Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die Vorschriften der §§ 620 ff. BGB bleiben unberührt.

(2) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Die Pauschale ist nicht zu zahlen, wenn der Teilnehmer nachweist, dass Erste-Hilfe Deutschland den Rücktritt des Teilnehmers zu vertreten hat.

(3) Im Falle der Überbuchung eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für Erste-Hilfe Deutschland nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.

(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Kosten.

(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich zurückgetreten ist.

 

§ 6 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen

Bei Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie innerhalb oder außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten von Erste-Hilfe Deutschland durchgeführt werden, besteht für den Anmeldenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis 14 Uhr. Kurzfristigere Absagen werden pauschal in der Höhe eines mit 12 Teilnehmern besetzten Kurses zum geltenden berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen-Kostensatz in Rechnung gestellt. Die Absage eines Erste-Hilfe-Kurses muss nachweisbar schriftlich mindestens 7 Werktage vor Kursbeginn bis 14 Uhr an uns erfolgen. In diesem Fall bleibt die Absage kostenfrei. Dem Anmeldenden steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Ein Rücktritt von Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen seitens des Veranstalters wird in § 8 geregelt. Bei allen anderen Nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie innerhalb oder außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten von Erste-Hilfe Deutschland durchgeführt werden, besteht für den Anmeldenden kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot von Erste-Hilfe Deutschland genannten Kosten voll zu tragen.

 

§ 7 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht

(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. (2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenannter Variante nicht. (3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Schule angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei Erste-Hilfe Deutschland und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über obige Umstände. (4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/ Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

§ 8 Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 6) vorliegen, b) die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit oder Tod des Dozenten, höherer Gewalt (z.B. Lockdown, Quarantäne der Schule bzw. der Dozenten) oder Tod eines nahen Angehörigen des Dozenten der Fall. c) Im Falle der Überbuchung einer Höchstgrenze eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für Erste-Hilfe Deutschland nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird. In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder Vergleichbarem.

 

§ 9 Besonderheiten einzelner Ausbildungen

(1) Bei einigen Bildungsgängen müssen vor Beginn der Ausbildung Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung einer Schulung auf unserer Homepage über diese Voraussetzungen. Sofern sich nach erfolgter Anmeldung herausstellt, dass Sie geforderte Voraussetzungen nicht erfüllen, befreit dies nicht von der Zahlung der in § 5 dieser AGB genannten Kosten.

(2) Bei Ausbilderlehrgängen für Erste-Hilfe sowie Sehtesterschulungen ist auf die regional unterschiedliche Voraussetzung für die Anerkennung gemäß § 67 / § 68 FeV (bzw. DGUV-G 304-001 falls erforderlich) selbst zu achten.

(3) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Schule abgerechnet werden.

 

§ 10 Nutzung aller Quellen von Erste-Hilfe Deutschland

Alle Quellen wie Folien, Online-Schulungen, Files, Handouts, Präsentationen etc. sind ausschließlich zum privaten Gebrauch und unterliegen dem Copyright von Erste-Hilfe Deutschland.

 

§ 11 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt.

 

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen / Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform (per E-Mail).

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.

 

§ 14 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§ 15 Ergänzungsvertrag für AZAV-geförderte Teilnehmer

Gemäß dem Anforderungsprofil „Träger SGB III / AZAV“ der HZA (April 2017) ist für alle AZAV-geförderten Teilnehmer ein Ergänzungsvertrag abzuschließen. Im Fall Ihrer Förderung fordern Sie diesen Vertrag bitte bei uns an.

 

§ 16 Datenschutz

Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern.

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